Der deutsche Factoring-Markt floriert auch im 1. Halbjahr 2007: Der Umsatz der im Deutschen Factoring Verband vertretenen 22 Factoring-Institute stieg um erfreuliche 24,84% und erreichte insgesamt 40,88 Milliarden Euro. Im Importgeschäft stieg das Factoring-Volumen von 1,10 Milliarden Euro auf 1,26 Milliarden Euro. Im Exportgeschäft fiel der Gesamtzuwachs besonders hoch aus. Hier stieg das Exportumsatzvolumen von 7,74 Milliarden Euro auf 10,45 Milliarden Euro.
Die Schwerpunktbranchen des ersten Halbjahres waren erneut Handel, Handelsvermittlung und Großhandel, das Nahrungsmittelgewerbe, die Herstellung von Metallerzeugnissen, der Maschinenbau, der Fahrzeugbau, das sonstige verarbeitende Gewerbe sowie die Herstellung von Möbeln. Die Kundenanzahl stieg in nur einem halben Jahr von 3970 auf 4400, eine Steigerung von knapp 14%. Knapp 67% aller angekauften Forderungen bewegen sich dabei in einem Umsatzsegment bis zu 7,5 Millionen Euro. Das zeige, dass Factoring sich besonders im Mittelstand zunehmend als immer wichtigerer Finanzpartner etabliert hat, ist sich der Verband sicher.
Nach einem besonders stürmischen Erfolgsjahr 2006 (Gesamtzuwachs um 30,7 % auf 72 Milliarden Euro) ist die Wachstumsrate im Factoring-Markt damit insgesamt weiter auf Erfolgskurs. Auch für die laufende Geschäftsperiode sieht der Verband gute Geschäftsaussichten, hofft aber, dass die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform 2008 keine gravierenden Nachteile für die Branche mit sich bringt.
Hinsichtlich der in Deutschland erstmals eingeführten sog. Zinsschranke (wir berichteten darüber) sei bisher noch keine dringend gebotene Klarstellung erfolgt, dass Factoring-Unternehmen die von ihnen vereinnahmten Zinsen als Zinsertrag behandeln können. Erfolgt diese Klarstellung nicht, werden Factoring-Unternehmen regelmäßig durch die Zinsschranke getroffen und können ihre Zinsaufwendungen nicht gegen Ihren Zinsertrag saldieren; Kostenpositionen würden so zu fiktivem, steuerpflichtigem Gewinn deklariert, ein groteskes Ergebnis, ,ahnt der Verband.
Darüber hinaus drohe Factoring-Gesellschaften ein neuer erheblicher steuerpolitischer Bürokratismus: Im Rahmen eines Prüfungsauftrages des Finanzausschusses an die Bundesregierung wird aktuell diskutiert, „spezielle aufsichtsrechtliche Regelungen für Factoring- und Leasingunternehmen“ einzuführen. Dies soll im Gegenzug für eine diskutierte und begrüßenswerte Befreiung von einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Refinanzierungsaufwendungen (Bankenprivileg) erfolgen. Kleinere und mittlere Factoring-Anbieter (KMU) als wichtige alternative Finanzierungspartner für den Mittelstand würden durch die aktuell diskutierten strengen Aufsichtspflichten aber in ihrer Existenz bedroht, menetekelt der Deutsche Factoring-Verband. Der Deutsche Factoring-Verband werde deshalb auch weiterhin alles in seiner Macht Stehende tun, faire steuerpolitische Rahmenbedingungen für den Factoring-Mittelstand zu gestalten, versprechen die Verbandsfunktionäre. (ots/ml)