Immer mehr Unternehmen und andere Organisationen übertragen Teile ihrer Datenverarbeitung an externe IT-Dienstleister. Dabei müssen die Vertragspartner Regelungen zum Datenschutz treffen. Der Hightech-Verband BITKOM hat zu diesem Zweck nun eine kostenlose Mustervertragsanlage erstellt. Damit sollen die Geschäftspartner sicherstellen, dass die Daten gesetzeskonform verarbeitet werden.
„Das Bundesdatenschutzgesetz stellt hohe Anforderungen an die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung. Bei Missachtung können Sanktionen folgen“, erklärt BITKOM-Datenschutzexpertin Susanne Dehmel. Dabei ergeben sich für beide Vertragsparteien unterschiedliche Verpflichtungen. So dürfe z.B. der Auftragnehmer die ihm anvertrauten Daten nur soweit verwenden, wie es der Auftraggeber im Vorfeld festgelegt hat. Der Auftraggeber hingegen muss seinen Dienstleister unverzüglich informieren, falls er bei dessen Arbeit Fehler im Zusammenhang mit dem Datenschutz feststellt.
Die BITKOM-Vorlage berücksichtige daher sowohl die Interessen von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern. Beide Seiten haben an dem Vertragsmuster mitgearbeitet. Die aktualisierte Version 4.0 enthält zudem englische Übersetzungshilfen für internationale Geschäftspartner. Für ein konkretes Projekt müssten die Vertragsparteien das Muster gegebenenfalls anpassen und ihre individuellen Bedingungen noch ausarbeiten.
Die „Mustervertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung – Version 4.0“ gibt es beim BIKTOM kostenfrei als PDF zum Herunterladen. (Quelle: BITKOM/hw)