Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, wurde der Investitionszuschuss Wagniskapital anlässlich der aktuellen Richtlinienänderung in INVEST – Zuschuss für Wagniskapital umbenannt. Dabei soll die geänderte Richtlinie zusätzliche Erleichterungen für Investoren und innovative Start-ups bringen.
Laut BMWi wird der Kreis der förderfähigen Investoren z.B. um sogenannte Business-Angel-GmbHs erweitert, in denen sich bis zu vier Gesellschafter für gemeinsame Investitionen zusammengeschließen. Zudem werden zusätzliche Kriterien eingeführt, durch die Unternehmen als innovativ und somit als förderwürdig eingestuft werden. So zählen künftig auch Unternehmen als innovativ, die Inhaber eines Patents sind oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen hatten.
Nach Angaben des Ministeriums erhalten private Investoren, die sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital am Eigenkapital eines jungen innovativen Unternehmens beteiligen, mit INVEST 20 % der Beteiligungssumme als Zuschuss erstattet. Kapitalsuchende Unternehmen erhalten im Rahmen des Antragsprozesses ihre Förderfähigkeit für INVEST bestätigt, sodass sie bei potenziellen Investoren um Kapital werben können.
Weitere Informationen zu INVEST und den Förderbedingungen sowie die aktualisierte Förderrichtlinie gibt es online beim BMWi. (Quelle: BMWi/sp)