Einer aktuellen eBay-Umfrage zufolge stehen für 43 % der Online-Händler effektivere Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen an oberster Stelle. Kein Wunder – schließlich wird wieder abgemahnt, dass es nur so kracht: bei Störerhaftung sowieso, bei fehlerhaften Auskünften an Verbraucher (EuGH, Az. C-388/13) und natürlich bei Verstößen gegen das Urheberrecht, sogar beim Bilder-Sharing auf Facebook. Oft genug aber schaden voreilige Abmahner zuerst sich selbst.
Erst vor Kurzem bekam das MittelstandsWiki eine durchaus fragwürdige Abmahnung, die zeigt, dass sogar Pressematerial zum Download nicht ohne Risiko ist. Der juristische Ausgang bleibt abzuwarten, aber so viel ist sicher: Die arglos mitbeteiligten Unternehmen hat die Kanzlei bereits in arge Verlegenheit gebracht, wie der Herausgeber des MittelstandsWiki persönlich berichtet.
Die wenigsten Firmen führen Bilanz über den Schaden, den Pawlowsche Abmahnungen in ihrem Umfeld anrichten. „Die anderen machen es auch so“ ist das trotzige Sandkastenargument. Solche Player haben es verdient, wenn man sie künftig nicht mehr mitspielen lassen mag. Eine Wirtschaft, die in strittigen Fällen keine Kunden, Partner und Geschäftskontakte mehr kennt, sondern nurmehr potenzielle Prozessgegner, lässt sich auf ein riskantes Spiel ein, in dem am Ende immer die Anwälte gewinnen. Der Journalist Michael J.M. Lang erinnert daher zu Recht an die unternehmerische Sorgfaltspflicht, wenn er zusehen muss, wie Firmenverantwortliche auf Rechteverletzung reagieren. Seine Schlüsselfrage lautet: „Was dient meinem Unternehmen mehr? Eine diplomatische Lösung oder eine Lösung mit den Waffen des Rechts?“ (Quelle: eBay/red)