Persönliche Daten europäischer Internet-Nutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden geschützt. Zu diesem Urteil ist der Europäische Gerichtshof am heutigen Vormittag gekommen. Damit ist das im Jahr 2000 zwischen der EU und den USA geschlossene Safe-Harbor-Abkommen ungültig, das eine einfache Übertragung personenbezogener Daten in die USA ermöglichte.
Das Urteil dürfte vor allem kleinere mittelständische Unternehmen treffen, die sich beim Datenaustausch mit den USA in Sachen Auftragsdatenverarbeitung bislang auf das Safe-Harbor-Abkommen verlassen konnten – etwa bei der Nutzung von Cloud-, Hosting– oder Analysediensten. Hierzulande haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Gespräche über ein gemeinsames Vorgehen aufgenommen. (Quelle: EuGH/db)