Eine Rechtsanwältin aus Norddeutschland zieht gegen die Suchmaschine MetaGer vor Gericht. Sie will durchsetzen, dass die Suchmaschine nicht nur Links auf Websites löscht, auf denen ihr Name genannt wird, sondern auch Links auf solche Seiten, auf denen ein ähnlicher Name genannt wird. Die Anwältin begründet diesen Anspruch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014, das Personen gegenüber Suchmaschinen ein „Recht auf Vergessenwerden“ zubillgt.
Dr. Wolfgang Sander-Beuermann, geschäftsführender Vorsitzender des SUMA-EV, der MetaGer betreibt, kommentiert: „Würde der Klage stattgegeben, wäre das das Aus für alle Suchmaschinen in Deutschland. Eine Klageflut würde ihren Betrieb unmöglich machen“. Das Landgericht Hannover will sich mit dem Urteil bis zum 13. Januar 2016 Zeit lassen. (Quelle: SUMA-EV/db)