Was angewendet wird, das gilt
Von Sabine Philipp
Regeln, Gesetze und Normen bestimmen unser Leben. Was genau hat es aber mit DIN, EN und ISO auf sich?
Der erste Teil der Serie über Normen und Gesetze bietet eine Übersicht wichtiger Fakten und erläutert, für wen z.B. berufsgenossenschaftliche Regeln gelten. Im zweiten Teil dreht sich dann alles um Gesetze und Verordnungen.
Normen wurden entwickelt, damit sich zwei Parteien auf einen gemeinsamen Standard einigen können. Da sie nicht vom Gesetzgeber erlassen werden, ahndet der Staatsanwalt einen Verstoß gewöhnlich auch nicht. Dennoch sollten Sie sich aber besser an allgemein anerkannte Standards halten.
Vereine fixieren Standards
Im Prinzip sind Normen und Richtlinien nichts weiter als Empfehlungen privater Vereine, wie etwa des Deutschen Instituts für Normung (DIN) oder des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE).
Das DIN erstellt Normen und Standards als Dienstleistung für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Es ist privatwirtschaftlich organisiert und besitzt den rechtlichen Status eines gemeinnützigen Vereins. Ebenso verhält es sich mit dem VDE, der sich speziell der Entwicklung elektronischer Normen widmet. Beide zusammen wiederum lassen ihre Regelwerke beispielsweise in der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE) erarbeiten.
Deutschland ist aber nicht das einzige Land, in dem Industrienormen gelten. So gibt es auch europäische Normen (EN). Ihr Hauptzweck ist es, Handelshemmnisse in der EU zu beheben. Die weltweite Normung ist Aufgabe der in der Schweiz ansässigen International Organization for Standardization (ISO). Es existieren aber auch Kombinationen verschiedener Normen, wie etwa DIN-ISO. In diesem Falle wurde eine ISO-Norm direkt von der DIN übernommen.
Wenn Normen zur Vorschrift werden
Sollte die Anwendung bestimmter Normen in einem Gesetz vorgeschrieben sein, dann müssen Sie sich auf jeden Fall daran halten. Das gilt genauso, wenn sie Gegenstand eines Vertrages sind. Sonst könnte es teuer werden, weil Sie Ihre Arbeit dann noch einmal machen müssen oder sogar eine Vertragsstrafe droht.
Auch wenn es keinen Passus im Vertrag gibt, der die Einhaltung bestimmter Normen verlangt, heißt es achtsam bleiben. Falls zwei Vertragspartner sich über die korrekte Erfüllung einer Leistung uneins sind, werden Normen häufig von den Gerichten als Entscheidungshilfe herangezogen. Denn sie stellen in der Regel den allgemein anerkannten Stand der Technik dar.
Teil 1 erklärt, welchen Status Standards haben und worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen. Teil 2 bringt Licht ins Dickicht der Verordnungen und gesetzlichen Regelungen. Damit Sie wissen, was gilt.
Praxis kommt vor Katalogen
Auch wenn Normen wichtig sind, so bleiben sie doch nicht das Maß aller Dinge. Denn sie können auch veralten. Und wenn Sie sich an eine überholte Norm halten, kann das zu Problemen führen.
Das musste zum Beispiel ein Bauunternehmer erfahren, der auf eine DIN-Norm setzte, die nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprach. Denn der Begriff der anerkannten Regeln der Bautechnik geht über den der DIN-Normen hinaus, belehrte ihn das Oberlandesgericht Köln am 23. September 1980 eines Besseren.
Eine Regel der Technik ist dann anerkannt, wenn Fachleute sie anwenden und sich dabei sicher sind, dass sie dem Stand der Technik entspricht. Der Stand der Technik ist das, was in der aktuellen Fachliteratur als solcher beschrieben und von den Fachleuten anerkannt ist.
BGV gelten nur für Mitglieder
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sind nur für Mitgliedsunternehmen und deren Mitarbeiter bindend. Aber auch als Mitgliedsunternehmer dürfen Sie von ihnen abweichen. Wenn ein guter Grund vorliegt, beispielsweise wenn Menschenleben gefährdet sind, dürfen ansonsten verbindliche Richtlinien zumindest vorübergehend überschritten werden.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) sind generell keine Zwangsverordnungen. Es lohnt sich aber trotzdem, einen Blick auf sie zu werfen. Dort werden nämlich staatliche Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie technische Spezifikationen konkret und in einfacher Sprache beschrieben. Auf diese Weise erhalten Sie klare und kostenlose Handlungsanweisungen zum Arbeitsschutz und den geltenden Gesetzen. Oder könnten Sie wirklich genau sagen, was Sie tun müssen, um etwa eine ordnungsgemäße Erste-Hilfe-Versorgung in Ihrem Betrieb zu gewährleisten?
Falls Sie selbst ein leistungsfähigeres Arbeitsschutzmanagementsystem pflegen, steht es Ihnen natürlich frei, diese Schriftwerke zu ignorieren. In den Vorschriften verzeichnete technische Regeln müssen jedoch auf jeden Fall vorrangig beachtet werden.
Fazit: Der neueste Stand zählt
DIN-Normen geben eine gute Orientierung, Sie sollten ihnen aber nicht blind vertrauen. Hören Sie sich auf jedem Fall um, ob eine Richtlinie noch aktuell ist und ob sie überhaupt Sinn macht. Informieren Sie sich also rechtzeitig bei Ihrem Fachverband. Auch einzelne Fachforen können eine ergiebige Quelle für Recherchen sein.
Oder treffen Sie sich häufiger mal mit Ihren Kollegen. Verschiedene Handwerkskammern und die IHK bieten Stammtische für Mitglieder an, in denen Sie sich in kompetenter und geselliger Runde austauschen können.
- Dort erfährt man auch, welche Erfahrungen andere gerade mit der jeweils aktuellen Rechtsprechung machen, um die es im Teil 2 unserer Serie geht.
Nützliche Links
Gute Ansprechpartner sind der Ausschuss Normenpraxis (ANP) des DIN beziehungsweise eine der Fachgesellschaften im VDE. Wer danach sucht, was hinter bestimmten DIN-Nummern steckt, findet eine erste Orientierung in der Wikipedia-Liste der DIN-Normen.