Große Bankenpleiten in den siebziger Jahren führten zur Gründung eines Ausschusses für Bankenaufsicht in Basel bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Er setzt sich aus Vertretern der Zentralbanken bzw. Bankaufsichtsbehörden von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Großbritannien zusammen. Als einen von mehreren, bei Bankenkrisen wesentlichen Faktor identifizierte der Ausschuss das Kreditrisiko der Banken. Das Ergebnis war die Basler Eigenkapitalvereinbarung von 1988, bekannter unter dem Begriff „Basel I“.
Die Dynamisierung des Marktes und neue Finanzierungsformen führten 1999 zu einer Neufassung und gipfelte 2004 in der Veröffentlichung der neuen Basler Eigenkapitalvorschriften. Diese „Basel II“ genannten Vorschriften sind mittlerweile in deutsches Recht umgesetzt und regeln ab 2006 die Kreditvergaben der deutschen Banken.
Das Risiko für den Kreditgeber, die Bank, wird in Zukunft nicht mehr in klassischer Weise allein aus den Bilanzen des Kreditnehmers errechnet, sondern unter Einbeziehung zukünftig zu erwartender Ergebnisse und interner wie externer Risiken. Das Rating spiegelt die zu erwartende Unternehmenssituation wesentlich genauer wider als bisherige Bewertungen und erlaubt daher eine individuellere Zinsgestaltung. Gleiches gilt für den in Zukunft nötigen Eigenkapitalbedarf der Banken, der zwischen 1,6 Prozent und 12 Prozent liegen darf. Das bedeutet: Kredite für gut bewertete Unternehmen werden günstiger; bei einem schlechten Rating werden die Kredite teurer, wenn sie überhaupt gewährt werden.
Damit bedeutet Basel II sowohl eine neue Kostenbelastung als auch neue Chancen. Die Frage stellt sich allerdings, welche Konsequenzen die Banken in der Praxis für ihre eigene Unternehmensstrategie ziehen werden. (ml)