Basel II ist auch für Freiberufler und Kleinstbetriebe ein Thema. Nicht die gewerbliche Form ist entscheidend, sondern die Kredithöhe. Theoretisch können die Banken kleine Kredite wie Privatkundenkredite behandeln. Allgemein ist derzeit als Grenze eine Kredithöhe von einer Million Euro im Gespräch. Wenn sich das Verfahren zur Risikominimierung aber bewährt, werden die Banken das Rating auf alle gewerblichen Kredite anwenden. Die Tücke liegt darin, dass sich für die Bank ein intensives Rating für kleine Kredite nicht rentiert. Es ist zu befürchten, dass diese Kreditnehmer im bankinternen Rating mit einem Sicherheitsabschlag belegt und zu schlecht bewertet werden. Dann bleibt nur das externe Rating mit entsprechenden Kosten.
Wichtig zu wissen: Gerade Basel II schreibt eine individuelle Risikobewertung vor. Deshalb werden für Freiberufler und Kleinstbetriebe typische Faktoren herangezogen: z. B. Alter und Ausbildung des Freiberuflers oder Inhabers, Nachfolgeregelung usw. Wird nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung praktiziert, wird diese für die Beurteilung des zu erwartenden Gewinns herangezogen. (ml)