Exporte sollen ab dem 1. Januar 2006 für den Mittelstand erleichtert werden. Diesem Ziel dienen zwei Änderungen bei der Vergabe von Hermeskrediten. „Eine starke deutsche Exportwirtschaft braucht eine leistungsfähige staatliche Exportkreditversicherung, um Marktanteile vor allem in schwierigen Märkten zu behaupten bzw. zu entwickeln. Mit der neuen Deckungsform sollen gerade mittelständische Unternehmen Liquiditätsspielräume gewinnen und Exportchancen besser nutzen können. Dies sichert Arbeitsplätze in Deutschland“, so Bundeswirtschaftsminister Michael Glos.
Die erste Änderung betrifft die Einführung einer zusätzlichen Absicherung von Vertragsgarantien durch den Bund. Diese Avalgarantie wird auf Antrag des exportierenden mittelständischen Unternehmens zugunsten des Garantiestellers, z. B. der Bank oder des Kautionsversicherers übernommen. Allerdings muss die Vertragsgarantie mit einer Vertragsgarantiedeckung abgesichert sein.
Die zweite Maßnahme ist einer Verbesserung der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG). Diese kann das exportierende Unternehmen in Zukunft je nach Land optimieren. Der Selbstbehalt wird um 5 Prozent auf 10 Prozent gesenkt, auf Anregung aus den Reihen der Exportunternehmen wird ein Bonus-Malus-System eingeführt. Die APG bietet eine umfassende Absicherung aller Exportumsätze mit kurzfristigen Zahlungsbedingungen bis zu 12 Monaten in Länder außerhalb der EU bzw. Kern-OECD. Weiter Informationen bietet das AGA-Portal. (ml)