Wie das Handelsblatt berichtet, verzichten einige Familienunternehmen auf die Umstellung auf die neuen Bilanzregeln IFRS (International Financial Reporting Standards). Dahinter steckt die Angst, nach diesen Bilanzregeln Eigenkapital zu verlieren, da entsprechend der IFRS-Vorschrift IAS 32 nur dann ein Eigenkapital vorliegt, wenn der jeweilige Kapitalgeber keinen individuellen Anspruch auf Rückzahlung der Investition hat. Das aber, so warnt das Institut der Wirtschaftsprüfer IDW, lasse sich nach dem deutschen Kündigungsrecht der Gesellschafter nicht ausschließen. Klassisches Eigenkapital von OHGs und KGs werde damit nach der Umstellung zu Fremdkapital. Das kann im Extremfall so weit gehen, dass Unternehmen mit der Bilanzierung nach IFRS von einer üppigen Eigenkapitalquote in ein Minus rutschen.
Das Handelsblatt führt die Hamburger Otto-Gruppe und Boehringer als praktische Beispiele für die Nachteile der IFRS an. Eine Änderung der Vorschrift IAS 32 sei aber dank der Aktivität des IDW beim Londoner International Accounting Standards Board (IASB) bereits in Arbeit. (ml)