Ein Gespenst geht (wieder) um, aber nicht das des Kommunismus, sondern einer Website der besonderen Art: Dotcomtod lebt als BooCompany neu auf, missgünstige Angestellte und Konkurrenten dürfen wieder Gerüchte in die Welt setzen. Gewiss ist solchen Aktivitäten ein gewisser Unterhaltungswert nicht abzusprechen. Der Flurschaden gerade für kleine und junge Unternehmen ohne hauseigene Rechtsabteilung ist allerdings schnell existenzbedrohend und entbehrt oft jeder sachlichen Grundlage. Die wenigen berechtigten Vorwürfe gehören wiederum vor Arbeitsgerichte und nicht auf den Marktplatz.
Unternehmer kleiner Betriebe sollten deshalb die Website BooCompany regelmäßig auf Meldungen über ihr Unternehmen hin überprüfen. Bei falschen Anschuldigungen oder rufschädigenden Äußerungen können nicht nur die Verfasser juristisch in die Pflicht genommen werden, sondern auch die Betreiber der Website, vor allem dann, wenn die Identität der Verfasser nicht zu ermitteln sein sollte. (ml)