Wie die Europäische Kommission mitteilt, haben sich die EU-Finanzminister im Streit um reduzierte Mehrwertsteuersätze einander angenähert. In einigen Staaten der EU gelten für besonders arbeitsintensive Dienstleistungen wie Friseure, Schuhmacher oder häusliche Pflegedienste ermäßigte Steuersätze. Ähnliches fordern auch Mittelstandsverbände in Deutschland. Die bestehenden Sonderregelungen in EU-Staaten galten bis Anfang 2006 und sollen nun bis Ende 2010 verlängert werden. Der Streit gilt einer möglichen Ausweitung auf weitere Berufe.
Da in der EU Steuerentscheidungen nur einstimmig getroffen werden können, müssen sich diejenigen Staaten, die die geltende Regelung lediglich verlängern wollen, mit den Befürwortern einer Ausweitung (Polen, Tschechien und Zypern) einigen. Gelingt dies nicht, droht den Staaten mit Sondersteuersätzen ein Vertragsverletzungsverfahren. Ein solches Scheitern würde auch die Forderungen des Mittelstands in Deutschland gefährden. (ml)