Mit einem neuen Vorschlag will die EU-Kommission Auslandsengagements von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erleichtern. EU-Staaten sollen in bilateralen Abkommen fiskalische Vorschriften für KMUs mit Auslandsniederlassungen untereinander anerkennen und damit die Kosten für diese Unternehmen reduzieren. Eine Studie habe nämlich ergeben, dass der Aufwand für die Beachtung der nationalen Vorschriften für Klein- und mittelständische Unternehmen mit Auslandstöchtern bis zu 30 Prozent des dortigen Steueraufkommens ausmachen, bei Großunternehmen aber nur knapp zwei Prozent.
"Die Staats- und Regierungschefs und die Mitgliedstaaten haben noch im vergangenen März auf die Bedeutung der KMU für die wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union hingewiesen", mahnt der für Steuern zuständige EU-Kommissar László Kovács. "Ich appelliere daher an die Mitgliedstaaten, die Gelegenheit wahrzunehmen und einige der steuerlichen Schwierigkeiten zu beseitigen, die die KMU daran hindern, den Binnenmarkt zu nutzen." Der Vorschlag der EU-Kommission ist eine sogenannte Sitzlandbesteuerung. Bei diesem Prinzip würden für Niederlassungen von KMUs die Vorschriften desjenigen Landes zur Anwendung kommen, in dem das Unternehmen seinen Stammsitz hat. Auf der Basis dieser einheitlichen Bemessungsgrundlage (steuerpflichtige Gewinne) wären die Steuern dennoch nach wie vor in den betreffenden Ländern getrennt abzuführen. In Brüssel will man das Experiment vorerst auf fünf Jahre begrenzt wissen. (ml)