Weitgehende Zustimmung im Mittelstand und Handwerk findet der Kompromiss zur Dienstleistungsrichtlinie, der Ende der letzten Woche zwischen den beiden großen Parteienblöcken im EU-Parlament gefunden wurde. Das trage den unterschiedlichen Realitäten in den Mitgliedsstaaten Rechnung und erleichtere mittelständischen und Handwerksbetrieben den Marktzugang für grenzüberschreitende Dienstleistungen, so Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Er schwärmt sogar:
„Das ist ein Bekenntnis zum Modell des sozialen Europas. (…) Es ist positiv, dass ausländische Dienstleister in Deutschland den hiesigen Regeln vor allem im Bereich des Arbeits- und Tarifrechtes unterworfen sein sollen. Andernfalls hätten wir eine Situation, die mit fairem Wettbewerb nichts mehr zu tun gehabt hätte. So wird Chancengerechtigkeit geschaffen. Wir wollen keine Diskriminierung anderer, aber gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle in dem jeweiligen Land, die dann auch kontrolliert werden müssen. Wichtig ist, dass nach fünf Jahren die Wirkung der Richtlinie überprüft werden soll.“
Dr. med. Ulrich Oesingmann, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) meint: „Der zwischen den Fraktionen des Europäischen Parlaments angeregte Kompromiss wird für die Freien Berufe richtungsweisend sein! (…) Grenzüberschreitende Dienstleistungen von Freiberuflern werden durch den Kompromissvorschlag nicht nur erleichtert – erstmals werden auch qualitätssichernde Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers in den Empfängerländern respektiert.“ Über die nachgebesserte Vorlage zur Dienstleistungsrichtlinie wird am 16. Februar im EU-Parlament abgestimmt. (ml)