Im Referentenentwurf des geplanten Telemediengesetzes (TMG) sei unter anderem vorgesehen, dass Online-Shops ihre Kunden zukünftig besser überwachen dürfen. Nach § 15 soll es den Anbietern von Tele- und Mediendiensten gestattet sein, personenbezogene Nutzerdaten zum Zweck der Rechtsverfolgung zu erheben, zu speichern, zu verändern oder gar weiterzugeben, berichtet Internet Professionell. Das Ziel dieser und anderer Normen im TMG sei es, Betrugsfälle einzuschränken und deren Bekämpfung zu erleichtern. Wegen dieser Regelungen, von denen im Wesentlichen Ebay und Co. profitieren, existiere der Spitzname Lex Ebay.
Des Weiteren sieht es so aus, als käme mit dem neuen Gesetz auch ein erweiterter Auskunftsanspruch zur Herausgabe von Nutzerdaten durch Internet-Provider. Die Neufassung könnte also beispielsweise Urheber- oder Markenrechtsinhabern die Instrumente zur Abfrage persönlicher Informationen an die Hand geben. Zentrales Anliegen des Gesetzgebers ist es, die bislang in verschiedenen Einzelgesetzen befindlichen Normen zur Haftung von Providern und zum Datenschutz in Tele- und Mediendiensten zusammenzuführen.
Dass dies zumindest in der bisher vorliegenden Fassung noch nicht gelungen zu sein scheint, zeigen die vielen Kritiker. Sie sehen eine Unvereinbarkeit der im TMG angestrebten Regelungen und der Verfassung (Quelle: Internet Professionell 3/06).