Da gebrauchte Software für KMU eine interessante Alternative darstellt und ein hochaktuelles Urteil aus München die Zulässigkeit eines solchen Weiterverkaufs in Frage stellt, hier eine Meldung des Nachrichtendienstes Pressetext Deutschland (ausschnittweise) im Wortlaut:
„In einem Urteil stellte das Landgericht München I fest, dass der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen rechtswidrig ist. Das Gericht folgt damit dem Anliegen von Oracle International Corp. Das Unternehmen hatte das Verfahren zur einstweiligen Verfügung gegen den Münchner Softwareanbieter usedSoft angestrengt, der sich auf den Handel mit gebrauchter Software spezialisiert hat. Aus der Entscheidung geht hervor, dass der Handel und Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen an Dritte vor allem dann gegen das Urheberrecht verstößt, wenn die Lizenz unabhängig vom Datenträger weitergegeben wird. Die Richter begründeten dies damit, dass der so genannte urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz nicht greife.“
Der Softwareanbieter hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (ml)