Wie das Zollfahndungsamt Hannover mitteilt, wurden während der diesjährigen CeBIT von der Staatsanwaltschaft Hannover in 22 Fällen Durchsuchungsbeschlüsse wegen Verdachts von Verstößen gegen das Patent- und Geschmackmustergesetz für Räumlichkeiten der Messe ausgestellt. Auslöser waren Anzeigen zweier deutscher Firmen.
Gegenstand der Anzeigen seien unrechtmäßig nachgeahmte Handys, MP3- und MP4-Player sowie DVD-Player und -Recorder gewesen. Es wurden insgesamt 511 Geräte beschlagnahmt. Bei den durchsuchten Ausstellern handelte es sich vor allem um Firmen aus der Volksrepublik China. Den überführten Ausstellern drohen nun nach deutschem Recht eine saftige Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren. (ml)