In einem ausführlich kommentierten Online-Beitrag weist heute die ZDF-heute-Redaktion auf das Urteil des Zwölften Senats des Bundessozialgerichts (Urteil Az B 12 RA 1/04 R) hin, das besagt, dass GmbH-Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter sind, selbstständig tätig seien und nur einen einzigen Auftraggeber hätten, nämlich die GmbH. Das aber bedeute Scheinselbstständigkeit. Folglich seien Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fällig, und zwar bis zu fünf Jahre rückwirkend!
Das könnte für Tausende Geschäftsführer und ihre Firmen zu Nachzahlungen bis zu 30.000 Euro führen, eine Summe, die für viele GmbHs und ihre Geschäftsführer/Gesellschafter die betriebliche und eventuell sogar private Pleite bedeuten kann. Wie die heute-Redaktion recherchierte, sind die Chancen, dass das Urteil Bestand hat, nach Meinung unabhängiger Experten ausgesprochen groß. (ml)