Die Arbeiten an einer EU-weit gültigen konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Körperschaftssteuern kommt laut EU-Kommission gut voran. Die von der Kommission geleitete Arbeitsgruppe legte am Mittwoch einen Fortschrittsbericht dazu vor.
Die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage (GKKB) soll es Unternehmen ermöglichen, die Steuerbemessungsgrundlage für ihre gesamten EU-weiten Tätigkeiten anhand derselben Vorschriften zu berechnen. Damit werden für Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind, viele steuerliche Hemmnisse aus dem Weg geräumt und vor allem kleine und mittelständische Firmen von unnötiger bürokratischer Last befreit. (ml)