Jedes fünfte Unternehmen bricht nach Einschätzung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) Vorschriften des Datenschutzgesetzes. Der Verband warnt deshalb vor dem fahrlässigen Umgang mit personenbezogenen Kundendaten. Obwohl der Umgang mit diesen Daten in fast allen Unternehmen zur täglichen Routine gehöre, werde der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz vernachlässigt, so der Verband.
"Eine Datenübermittlung, die den gesetzlichen Voraussetzungen widerspricht, kann als Ordnungswidrigkeit oder Strafbestand mit Bußgeldern oder sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden", warnt der Datenschutzexperte der Bitkom, Kai Kuhlman. Ein fahrlässiger Umgang mit Daten riskiere außerdem das Vertrauen der Kunden und Partner. Die sensiblen Daten würden oft ohne ausreichende Kenntnis der Rechtslage an internationale Datenbanken oder ausländische Geschäftspartner übermittelt.
Die Bitkom will den Unternehmen nun mit den Publikationen Übermittlung personenbezogener Daten – Deutschland, EU und Drittländer und Verfahrensverzeichnis und Verarbeitungsübersicht die gesetzlichen Bestimmungen näher bringen. Eine PDF-Version des Bundesdatenschutzgesetzes steht auf der Website des Bundesministeriums der Justiz als Download zur Verfügung. (ml)