Bei der Übertragung von Fußballspielen während der WM 2006 in Gaststätten, auf kommerziellen Veranstaltungen und Großleinwänden drohen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen, informiert die Industrie- und Handelskammer in einer regionalen Ausgabe ihrer Zeitung „Wirtschaft“. Damit die Fans auch außerhalb der Stadien auf ihre Kosten kommen, planen Städte so genannte Public Viewings.
Dabei werde die Frage diskutiert, wie öffentlich WM-Spiele gezeigt werden dürfen. Sicher sei, „dass kommerzielle Veranstaltungen gegen Eintritt einer Genehmigung und Lizenz durch die schweizerische Firma Infront Sports & Media AG bedürfen“, wird ein Rechtsanwalt zitiert. Die Firma sei der weltweite Partner der FIFA für sämtliche elektronischen Übertragungsrechte.
Weniger eindeutig sei die Lage bei eintrittsfreien Veranstaltungen von Unternehmen. Ob die Spiele der WM gezeigt werden dürfen, sei juristisch umstritten. Nach Auffassung der FIFA sind jegliche kommerziellen Veranstaltungen – auch gratis – lizenzpflichtig. Ob sich die FIFA damit durchsetze, sei „allerdings höchst zweifelhaft“, schreibt die IHK. Überwiegend werde die Ansicht vertreten, dass eintrittsfreie Veranstaltungen lizenzfrei sind. Vorsicht sei jedoch bei der Werbung mit dem Titel „WM 2006 – Party“ geboten. Das Bundespatentgericht hätte zwar die Löschung der deutschen WM-Marken für „sportliche und kulturelle Aktivitäten“ bestätigt. Das Markenrecht werde aber bis zur Entscheidung des BGH als bindend betrachtet, schreibt die Zeitung. Unter Umständen könnten Public Viewing-Gebühren sogar zurückgefordert werden, meldet an anderer Stelle die Website Anwalt24.