Die EU-Kommission fordert in einem neuen Vorschlag für eine EU-Richtlinie eine Stärkung der Rechte von Unternehmen, die bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags nicht berücksichtigt wurden. Die Unterzeichnung der Verträge nach der Erteilung des Zuschlags in einem Bieterverfahren soll erst nach zehn Tagen Wartefrist (Stillhaltefrist) erfolgen, während der die unterlegenen Unternehmen gegen das Vergabeverfahren Einspruch erheben können.
Die Frist soll vermeiden, dass voreilig rechtlich bindende Aufträge entstehen und im Zweifel Vorrang vor sachlich berechtigten Einwänden erhalten. Die Regelung soll europaweit einheitlich und auch für die „freihändige Auftragsvergabe“ gelten. Außerdem soll eine Verkürzung der Frist bei besonderes dringenden Vorhaben zulässig sein.
Die Kommission will so die Rechtsmittel überschaubarer gestalten und damit für Unternehmen den Anreiz erhöhen, sich europaweit um Aufträge zu bemühen. Den Vorschlag im Wortlaut gibt es hier zu lesen. (ml)