Freeware-Tools wie Phonostar Player, iRaTe V2, Station-Ripper oder Stream-Weaver scannen Internetradios und legen einzelne Audio-Files an. Am nächsten Morgen ist die MP3-, WMA- oder OGG-Sammlung auf der Festplatte gespeichert. Das sei völlig legal, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind, schreibt die Computerzeitschrift PC Professionell.
Erste Voraussetzung: Die mitgeschnittene Musik darf man nur für den privaten Gebrauch nutzen. Eine Verbreitung – zum Beispiel auf der eigenen Website – ist untersagt. Auch ist es nicht erlaubt, von den Musikstücken CDs zu brennen und im großen Stil zu verbreiten oder zu verkaufen. Lediglich einige wenige Kopien sind erlaubt, zum Beispiel eine für den CD-Player im Auto oder als Geburtstagsgeschenk für einen guten Freund.
Zweite Voraussetzung: Bei den Internetradios, von denen man die Musik holt, darf es sich nicht um »offensichtlich rechtswidrige« Quellen handeln. Meist wissen die Nutzer aber in der Praxis ohnehin kaum, von welchem Internet-Sender die eingesetzte Software welches Musikstück mitgeschnitten hat.
Offensichtlich illegale Internet-Radios seien bislang in der Öffentlichkeit nicht bekannt. Illegal sei ein Radio beispielsweise, das für die Verbreitung der Musik keine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft zahlt. In Deutschland ist das zum Beispiel die GEMA. Der Kauf von Software, mit der systematisch Musik von Internet-Radios mitgeschnitten werden kann, sei aber in jedem Fall erlaubt.