Wie MittelstandsBlog.de mehrfach berichtete (4.3. und 4.4.), bestand die Gefahr für selbssttändig tätige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, rückwirkend Rentenversicherungsbeiträge entrichten zu müssen. Die Nachzahlungen hätten nach Ansicht von Experten für viele KMU existenzbedrohende Ausmaße angenommen.
Zu den heute abschließenden Beratungen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages erklärten Dr. Ralf Brauksiepe, MdB und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales und Dr. Michael Fuchs, MdB und Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, dieser Tag sei ein guter Tag für den Mittelstand. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil Az B 12 RA 1/04 R) zur Rentenversicherungspflicht von selbständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH werde korrigiert. Eine entsprechende gesetzliche Klarstellung sei Gegenstand der Änderungsanträge, die die Regierungsfraktionen heute in die Fachausschüsse des Deutschen Bundestages eingebracht haben. Damit stehe fest, dass es bei der bewährten langjährigen Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsträger bleibe. Die Unternehmen erhielten so die dringend erforderliche Rechtssicherheit. (ml)