Der Newsdienst Pressetext weist darauf hin, dass der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) einen Leitfaden für die Nutzung und Weiterverwendung von frei verfügbarer Open Source Software (Wikipedia) in Unternehmen herausgebracht hat. Nach Meinung des Verbands werde diese nämlich häufig unbedacht und rechtlich bedenklich eingesetzt. Mit dem Leitfaden sollen Unternehmen über rechtliche Fragen und etwaige juristische Konsequenzen im Falle der Missachtung aufgeklärt werden.
„Das Recht, freie Software zu nutzen, ist eben keine Befreiung von sämtlichen Pflichten", meinte BITKOM-Vizepräsident Heinz Paul Bonn anlässlich der Veröffentlichung. Der Leitfaden erkläre, wie Unternehmen klare Regeln für die Nutzung freier Software festlegen, vorhandene Verträge überprüfen und die Mitarbeiter im korrekten Umgang mit Open Source Software schulen könnten, so Bonn. Bauen Unternehmen freie Software in ihre eigenen verkäuflichen Produkte ein, so zieht dies im Normalfall die Konsequenz nach sich, dass auch der Quellcode sowie der Lizenzvertrag der neuen Software offen gelegt werden muss.
Anlass sind zunehmend Auseinandersetzungen von Open-Source-Autoren mit häufig mittelständischen Unternehmen, die Open Source Code in eigenen Produkten einsetzen, ohne diese Open-Source-Lizenzbedingungen einzuhalten. Ein solcher Verstoß kann durchaus vor Gericht enden. Da es unterschiedliche Lizenzmodelle gibt – das bekannteste ist die General Public License (GPLWikipedia) – muss in jedem einzelnen Fall die Lizenzlage geprüft werden.
Der ca. 30seitige Leitfaden des BITKOM wendet sich an juristische Laien ebenso, wie an Juristen und steht auf der Website des BITKOM kostenlos zum Download bereit. (ml)