Die Bezeichnung »Bahnhöfe« werde von Verbrauchern nicht als Hinweis auf die Deutsche Bahn verstanden. Vielmehr sei das ein neutraler Begriff für Verkehrsknotenpunkte mit Umsteigemöglichkeit im In- und Ausland. Darum habe die Deutsche Bahn auch keinen Anspruch auf die Domain „bahnhoefe.de“. Auf dieses Urteil des Landgerichts Köln weist das Fachmagazin Internet Professionell hin.
Die Kölner Richter sahen in „bahnhoefe.de“ keine wettbewerbswidrige Ausnutzung von Wertschöpfungen der Deutschen Bahn. Es seien keinerlei markenrechtliche Ansprüche erkennbar und die bloße Registrierung der Domain durch Dritte stellt keine gezielte Behinderung der Bahn dar. (LG Köln, Az. 84 O 55/05).
In der Begründung des Urteils hieß es weiter, der Begriff „Bahnhöfe“ sei im übrigen auch insoweit neutral, da er nicht nur für DB-Bahnhöfe in Deutschland stehe, sondern für Bahnhöfe überhaupt, egal ob in Deutschland oder im Ausland. Eine Assoziationskette „Bahnhöfe“ – „Schienenverkehr“ – „Eisenbahn“ – „Deutsche Bahn“ sah das Gericht daher nicht. So wie die Deutsche Bahn im Schienenverkehr Wettbewerber zulassen musste, so könnte auch der Begriff „Bahnhöfe“ nicht monopolisiert werden.