Alle 14 Tage erscheinen in London Schwarze Listen des englischen Handelsregisters mit Unternehmen, die entweder aus dem Handelsregister gelöscht wurden oder binnen drei Monaten gelöscht werden sollen, weil schwere Verstöße gegen englisches Recht vorliegen. Ein Viertel davon sind deutsche Limiteds.
In Zusammenarbeit mit englischen Behörden werden diese Listen nun auch in Deutschland durch das Unternehmen Firmenwelten, selbst ein Spezialanbieter für Unternehmensgründungen in England, veröffentlicht. Gegen alle betroffenen Gesellschafter und Geschäftsführer werde strafrechtlich ermittelt, so Firmenwelten-Geschäftsführerin Ilka Ennen. Unabhängig davon seien Geldstrafen in Höhe von bis zu 5.000 Pfund (mehr als 7.300 Euro) die Regel. Was aber schlimmer sei: Unternehmen, die in England gelöscht sind, verlieren immer auch in Deutschland ihren Haftungsausschluss. Nach Auffassung britischer Behörden sei das „Limited-Chaos“ auch eine Folge der Gründungen der Limiteds durch Billiganbieter in Deutschland.
Ilka Ennen stellt den Nutzen der Veröffentlichung für die betroffenen Limiteds in den Vordergrund: »Ziel ist es zunächst, die deutschen Limited-Besitzer zu informieren, die häufig gar nichts davon wissen, dass ihre Limited von der Gründungsagentur nicht ordentlich verwaltet wird«. Sie verschweigt allerdings nicht, dass Firmenwelten ein Interesse daran hat, den betroffenen Unternehmen mit eigenen Dienstleistungen bei der Lösung der Probleme zu helfen. (ml)
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