Websites können eine Reihe von juristischen Fallstricke enthalten, die die Besitzer möglicherweise teuer zu stehen kommen können. Darauf weist das Fachmagazin Internet Professionell hin. Beispielsweise müsse das Impressum alle Pflichtangaben enthalten, wenn man keine Abmahnung riskieren will. Anhand des Impressums-Assistenten auf Digi-Info.de könne man sich Schritt für Schritt zum korrekten Impressum führen lassen.
Fremde Inhalte dürfen nicht ungefragt verwendet werden, dazu gehören auch Fotos oder Ausschnitte von Stadtplänen. Die vorherige Zustimmung des Urhebers ist zwingend erforderlich und im Idealfall schriftlich einzuholen. Gleiches gilt für fremde Markenbezeichnungen in den Meta-Tags oder auf der Webseite. Um ganz sicher zu gehen, sollte man über die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes die Angaben zu Marken recherchieren.
AGBs dagegen müsse man grundsätzlich nicht angeben. Allerdings empfehle sich der Einsatz von Allgemeinen Geschäftsbestimmungen bei vertraglichen Beziehungen zu anderen Gewerbetreibenden. Diese AGBs müssen dann jedoch juristisch korrekt sein und sollten individuell auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Bei Preisauszeichnungen gelte: Die Endkundenpreise müssen nach der Preisabgabenverordnung angegeben werden, also Preise inklusive Mehrwertsteuer. Ferner müsse auf die anfallenden Versandkosten bei jedem einzelnen Artikel hingewiesen werden. Auch deutlich gestaltete Hinweise auf das Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberecht von Verbrauchern nach dem Fernabsatzgesetz müssten enthalten sein. Mustertexte mit weiterführenden Informationen für korrekte Belehrungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht finde man in der Anlage zur Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV).