Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die faire Vergabe von Aufträgen mit geringem Auftragswert durch die öffentliche Hand veröffentlicht. Die Leitlinien der EU-Kommission, die in Form einer Auslegungsmitteilung vorliegen, enthalten Vorschläge, wie die öffentliche Hand im Einklang mit den Binnenmarktgrundsätzen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit handeln sollte. Zudem werden Beispiele genannt. Die Leitlinien gelten auch für bestimmte Dienstleistungen, die nicht vollständig unter die EU-Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen fallen.
Die Aufträge mit geringem Volumen machen den Großteil der öffentlichen Aufträge in der EU aus, in manchen Mitgliedstaaten sogar mehr als 90 Prozent. Sie bieten besonders kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Chancen. Die Vorschriften der Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen gelten für diese Aufträge nicht, da ihr Wert weniger als 211 000 Euro (Dienstleistungs- oder Lieferaufträge) bzw. weniger als 5278 000 Euro (Bauaufträge) beträgt. Die Auslegungsmitteilungder Kommission versteht sich als Hilfestellung für öffentliche Auftraggeber bei der Einhaltung der vom EuGH entwickelten Standards.(ml)