Die GEZ unterstellt Firmen die Nutzung von Betriebs-PCs zum Radiohören und Fernsehen – eine für Unternehmer absurde Vorstellung. Dennoch sollen ab 1. Januar 2007 auch Gebühren für Firmen-PCs mit Internetverbindung fällig werden, wenn kein Radio oder TV-Gerät betriebsseitig angemeldet ist. Unklar ist noch, ob für die PCs nur die Radiogebühr von 5,53 Euro oder die höhere TV-Gebühr von 17,03 Euro pro Monat zu zahlen ist.
Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat bereits Ende März gegen diese Ausweitung der Rundfunkgebühren eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Laut Bild am Sonntag erreichten den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einige zehntausende Protestmails vor allem von KMU.
MittelstandsBlog meint: Der Verfassungsauftrag zur Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Sender nach dem Krieg und damit die Zwangsgebühren zu deren Finanzierung waren noch gerechtfertigt. Die Gebührenausweitung auf das Internet mit Hinweis auf den Grundversorgungsauftrag ist hingegen eine Beleidigung. Hier werden Unternehmer nicht nur abgezockt, sondern auch noch für dumm verkauft. Wir fordern alle KMU auf, sich an dem Protest zu beteiligen. (ml)