Am 7. Juli 2006 war das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter Dach und Fach – dachten die Verantwortlichen jedenfalls. Aber das Gesetz hat den Bundesrat fehlerhaft passiert, denn entgegen der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers ist im AGG nun doch vorgesehen, dass Antidiskriminierungsverbände Arbeitnehmer vor Gericht als Prozessbevollmächtigte vertreten können, so jedenfalls warnen die Spezialisten der Haufe Mediengruppe, Fachverlag für Rechtsliteratur.
Wegen wachsender Kritik zahlreicher Wirtschaftsverbände wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf kurzfristig mit dem Ziel überarbeitet, das so genannte Verbandsklagerecht einzuschränken. In der Eile hat nun der Gesetzgeber jedoch übersehen, die Prozessbevollmächtigung der Antidiskriminierungsverbände aus dem Gesetz zu streichen. Vor den Arbeitsgerichten dürften Antidiskriminierungsverbände somit potenziell benachteiligte Arbeitnehmer entgegen dem gesetzgeberischen Willen vertreten.
Was muss nun passieren: Zunächst tritt das Gesetz zum 1. August 2006 so in Kraft, wie es den Bundesrat passiert hat. Partei übergreifend ist von der Großen Koalition aber angekündigt worden, das Versäumnis in einem Änderungsgesetz zu bereinigen. Noch besteht die Chance, dass der Gesetzgeber den Fehler schneller beseitigen kann, als die Antidiskriminierungsverbände handlungsfähig werden, denn diese müssen, bevor sie von ihrem Recht Gebrauch machen können, erst einmal die Eintragung in das Vereinsregister schaffen, die zeitaufwendig ist. Bis dahin wird der Gesetzgeber das im AGG versehentlich eingeräumte Recht hoffentlich wieder gestrichen haben. Eine 4-seitige Spezialinfo „AGG Spezial“ mit wichtigen Infos für die Personalarbeit und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema AGG steht bei Haufe kostenlos per Download zur Verfügung. (ml)