Schnelltest bereitet auf Steuerprüfung vor

Eine Online-Umfrage auf dem Online-Testportal von Sage Software, Hersteller betriebswirtschaftlicher Software, zeigt ein alarmierendes Ergebnis: Die wenigsten kleinen und mittleren Unternehmen halten sich wirklich an die Kriterien des Finanzamtes und bringen sich damit selbst in Gefahr. Denn bei Verstößen gegen die Auflagen des Fiskus droht im negativsten Fall sogar die Insolvenz.

Die freiwillige Befragung fand im Zeitraum von Mai bis Mitte Juni 2006 statt. Teilgenommen haben über 1.800 kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, von denen 94 Prozent einen jährlichen Umsatz bis zu 20 Millionen Euro verzeichnen.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Richtwerte: Das Finanzamt orientiert sich bei der Prüfung an so genannten Richtwerten (statistischen Durchschnittswerten). Lediglich 19 Prozent der befragten Unternehmen vergleichen ihre Geschäftsergebnisse mit diesen Richtwerten. Mehr als 40 Prozent der Unternehmen ist der Begriff Richtsatz gänzlich unbekannt.
  • Geschäftsführergehalt:  31 Prozent der Unternehmen orientieren sich hierbei am „üblichen Rahmen“. Liegen die Gehälter von Geschäftsführern über dem branchenüblichen Durchschnitt und entsprechen sie nicht der Unternehmensgröße, wird gerne eine verdeckte Gewinnausschüttung vermutet.
  • Elektronische Datenaufbewahrung: Seit 1995 gelten die „Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS) und seit 2002 die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU). 53 Prozent der Unternehmen können dem Steuerprüfer die Daten noch nicht elektronisch zur Verfügung stellen, obwohl dies durch die GDPdU seit 2002 verpflichtend ist und die elektronische Steuerprüfung 2006 zum Regelfall wird.
  • Ordnungsgemäße Buchführung: Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) gehören alle Dokumente zu einer ordnungsgemäßen Buchführung, die notwendig sind, Geschäftsvorfälle „in ihrer Entstehung und Abwicklung“ verfolgen zu können. Nur 31 Prozent der Befragten erfüllen jedoch dieses Kriterium und erfassen ihre gesamten Angebote zzgl. Rechnungen und anderen Belegen.
  • Bewirtungs– und Reisekosten: Diesen gilt das besondere Misstrauen der Prüfer. Ein Viertel der befragten Unternehmen wussten nicht, ob wirklich alle steuerlich notwendigen Informationen auf ihren Belegen enthalten sind.

Wer testen will, ob der eigene Betrieb für das Finanzamt prüfungsverdächtig ist, kann auf dem Online-Testportal einen kostenlosen Schnelltest durchführen. Auch einen kostenlosen Leitfaden (White Paper) zum Thema stellt der Portal-Betreiber Sage zur Verfügung. Dieser muss per E-Mail unter info@sage.de oder telefonisch unter 069/50007-6111 angefordert werden. (ml)