Rund 64 Minuten im Monat beträgt der durchschnittliche Aufwand für Unternehmen, die Meldungen für die amtlichen Statistiken aufzubereiten. Dies zumindest behauptet die Studie „Die Bedeutung der Belastung der Wirtschaft durch amtliche Statistiken“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat das DIW,
basierend auf Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Belastung der Unternehmen durch die amtliche Statistik bei rund 75 000 Unternehmen repräsentativ ermittelt.
Die Ergebnisse zeigen, dass 85 Prozent der knapp 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland 2004 überhaupt nicht zu einer Erhebung der Statistischen Ämter herangezogen wurden. Die knapp 529 000 Unternehmen (15 Prozent), die zu einer oder mehreren Statistiken befragt wurden, mussten im Durchschnitt rund 64 Minuten im Monat für Fragen der amtlichen Statistik aufwenden.
Die Ergebnisse zeigen aber auch große Unterschiede in der Belastung zwischen den Auskunftspflichtigen. So hatten kleinere Unternehmen (bis 9 Beschäftigte) einen durchschnittlichen Meldeaufwand von lediglich einer halben Stunde im Monat, bei Großunternehmen (ab 500 Beschäftigte) belief sich der Aufwand dagegen auf durchschnittlich zehn Stunden. Auch nach Wirtschaftsbereichen gibt es beim Meldeaufwand eine große Spanne. Die Bearbeitungszeit der Statistiken beim Verarbeitenden Gewerbe lag mit durchschnittlich rund drei Stunden im Monat um gut zwei Stunden über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt von 64 Minuten. Den weitaus größten Meldeaufwand verursachte die Intrahandelsstatistik. Über 40 Prozent des gesamten Statistikaufwands waren durch sie bedingt.
„Gute Politik braucht gute Statistik. Hochwertigen Statistiken steht ein entsprechender Aufwand bei den Auskunftgebenden gegenüber. Das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen zu verbessern, ist eine Daueraufgabe“, meint Walter Radermacher, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes (s. Bild). Das Anfang Juli beschlossene erste „Mittelstandsentlastungsgesetz“ sei ein Beispiel dafür, dass der Absicht auch Taten folgen: Unter anderem wird die Statistik der Baufertigstellungen nur noch jährlich statt monatlich erstellt und die Lohn- und Gehaltsstrukturerhebung 2007 ausgesetzt. Bei den Statistiken im Produzierenden Gewerbe werden Betriebe mit weniger als 50 tätigen Personen von der Berichtspflicht zum Monatsbericht und zur monatlichen Produktionserhebung befreit.
Auch bei der Intrahandelsstatistik wurden inzwischen Erleichterungen umgesetzt, die sich in den Ergebnissen der Belastungsstudie noch nicht niederschlagen. Zum 1. Januar 2005 wurde per Gesetz die Anmeldeschwelle von 200 000 Euro auf 300 000 Euro je Handelsrichtung und Jahr angehoben. Insgesamt wurden rund 15 800 Unternehmen so von Berichtspflichten über den Warenverkehr in der EU befreit.
Trotz der geschilderten Fortschritte gibt es für die Entlastung der Unternehmen von statistischen Berichtspflichten auch Grenzen: Die amtliche Statistik ist ein System aufeinander abgestimmter Basisstatistiken; schon punktuelle Streichungen können das statistische System als Ganzes gefährden. Auch dürfen EU-Verordnungen und Richtlinien nicht ignoriert werden. Da etwa zwei Drittel aller statistischen Erhebungen auf europäischen Rechtsvorschriften basieren, haben nationale Anstrengungen zur Entbürokratisierung durch Statistikabbau von vornherein eine begrenzte Reichweite.
Die Studie „Die Bedeutung der Belastung der Wirtschaft durch amtliche Statistiken“ ist auf der Website des DIW kostenlos abrufbar. (ml)