Obwohl seit Jahren in Kraft getreten, gibt es immer noch mittelständische Unternehmer, Entscheidungsträger und selbstständige Profis, die nicht wissen, was GDPdU bedeutet. Das ergab eine Blitzumfrage unter Lesern und Partnern des MittelstandsBlogs. Die Abkürzung GDPdU steht für Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Damit hätten Steuerprüfer seit 1. Januar 2002 „nie da gewesene Möglichkeiten für die Betriebsprüfung erhalten“, heißt es auf der von Oracle gesponserten Website des Entscheiderkompass‘.
Nachdem bereits zahlreiche digitale Betriebsprüfungen stattgefunden haben, käme es immer wieder zu widersprüchlichen Aussagen der Finanzämter und Steuerexperten. Spätestens in diesem Jahr werde „die digitale Betriebsprüfung in den meisten Bundesländern zum Regelfall“ und somit „eine intensive Beschäftigung mit den Anforderungen der GDPdU und der GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) unerlässlich“.
Mit einem individuellen Test sei es möglich, „schnell und mit wenigen Fragen zu überprüfen, ob Ihr Unternehmen auf eine digitale Betriebsprüfung vorbereitet ist“. Die Anforderungen der Finanzbehörden würden schrittweise abgefragt und unter anderem die folgenden Fragen beantwortet werden:
- Welche Daten sind steuerlich relevant und wie können diese identifiziert werden?
- Welche Kriterien sind bei einer revisionssicheren Speicherung zu erfüllen?
- Was bedeutet maschinelle Auswertbarkeit?
- Was ist bei der Migration auf ein neues DV-System bzw. der Abschaltung von Altsystemen zu beachten?
- Welche Kriterien müssen bei der Überlassung von Datenträgern eingehalten werden?
Über weitere interessante Fakten und einen praktischen Online-Test zum Thema Steuerprüfung hat der MittelstandsBlog am 13. Juli berichtet.