Mit der seit Jahresanfang möglichen Abgabe von Steuererklärungen auch ohne eigenhändige Unterschrift auf elektronischem Wege will die Finanzverwaltung das Steuerverfahren schlanker machen. Noch sind hierbei jedoch eine Reihe verfahrensrechtlicher Fragen ungeklärt. Das geht aus einem aktuellen Fachbeitrag des Wissenschaftlichen Arbeitskreises des DWS-Instituts hervor.
Die Experten kommen zu dem Schluss, dass die elektronische Steuererklärung nicht wirksam ist, denn bei ihrer Übermittlung erfolgt lediglich die Authentifizierung des Datenübermittlers, der Steuerpflichtige selbst ist an dem Verfahren nicht beteiligt.
Bei der heute bestehenden Forderung des Gesetzgebers nach einer eigenhändigen Unterschrift des Steuerpflichtigen handelt es sich aber nicht lediglich um eine Formalie, vielmehr ist sie mit rechtlichen Konsequenzen verbunden, die im Fachbeitrag aufgezeigt werden. Um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, ist eine verfahrensrechtliche Brücke notwendig, die bewirkt, dass die vom Steuerberater per ElsterOnline-Verfahren abgegebene elektronische Erklärung dem Steuerpflichtigen als eigene wirksame Erklärung zuzurechnen ist. Erst dann kann empfohlen werden, bei der Abgabe der Steuererklärung diesen neuen und unbürokratischen Weg zu gehen.
Dem Wissenschaftlichen Arbeitskreis des DWS-Instituts gehören u.a. Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner von der Universität Osnabrück und Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer, Richter am Bundesfinanzhof an. Der Fachbeitrag "Verfahrensrechtliche Probleme der elektronischen Steuererklärung" steht im PDF-Format online zur Verfügung. (DWS/ml)