Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bringt für alle Unternehmen und die Öffentliche Verwaltung gravierende Änderungen mit sich. Nach dem AGG muss jedes Unternehmen – je nach Größe und Anzahl seiner Betriebsstätten – eine oder mehrere Beschwerdestellen einrichten. Um diese Aufgaben zu leisten, sind vertiefte Kenntnisse der Vorschriften des AGG und anderer Rechtsnormen erforderlich.
Bei den Beschwerdestellen können sich die Beschäftigten beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, Kollegen oder Dritten wegen eines im AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. Die Beschwerde muss daraufhin inhaltlich korrekt geprüft, sorgfältig dokumentiert und nach den Grundsätzen rechtsstaatlichen Handelns einwandfrei weiter bearbeitet werden.
Für die Qualifizierung auf dem Gebiet des AGG und zur besonderen Befähigung für das Ausüben der Beschwerdestelle gibt es jetzt von actunis – perspektiven im management einen in Deutschland einzigartigen Fortbildungslehrgang mit Abschlußprüfung zum „Gleichbehandlungsmanager/in“. Der Lehrgang kostet laut Anbieter 1.490 Euro.
Die Teilnehmer des Lehrgangs können nach der erfolgreich absolvierten Abschlußprüfung sicher und fundiert die häufigsten Schwierigkeiten im arbeits- und zivilrechtlichen Bereich des AGG lösen. Und sie sind dazu qualifiziert, gleichzeitig eine Funktion als „Stabstelle“ für das AGG im Unternehmen wahrzunehmen und Konflikte zu lösen.
Weitere Informationen bietet die Website www.gleichbehandlungsmanager.de (Perspektive Mittelstand/ml)