Die Website BusinessVillage warnt vor einer größtenteils unbekannten Abgabe: Egal ob produzierendes Gewerbe oder Agentur – sobald publizistische oder künstlerische Leistungen von selbstständigen Grafikern, Textern oder Journalisten für werbliche Zwecke in Anspruch genommen werden, werde die Künstlersozialabgabe fällig. Im Falle der Missachtung drohen bei Prüfung durch die Künstlersozialkasse Bußgelder und erhebliche Nachzahlungen. Mit dem kostenlosen Kurzratgeber „Künstlersozialkasse – Die große Unbekannte in Unternehmen und Agenturen“ sollen Agenturen und Unternehmen über die Problematik der Abgabenpflicht zur Künstlersozialkasse sensibilisiert werden.
Bei der Vergabe von Aufträgen an freie Mitarbeiter und Werbeagenturen sollten Unternehmen und Agenturen einiges beachten, damit sie keine bösen Überraschungen erleben. Andreas Frank zeigt in seiner kostenlosen Broschüre, worauf bei der Auftragsvergabe zu achten ist und erläutert die Rechtsproblematik: „Vielfach habe ich bei meinen Gesprächen über dieses Thema in ungläubige Augen geschaut. Warum soll ein Maschinenbauunternehmer, der so auf den ersten Blick überhaupt gar nichts mit Künstlern zu tun hat, eine Künstlersozialabgabe bezahlen?“
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen aber auch Agenturen arbeiten oftmals mit Freiberuflern zusammen und unterliegen damit automatisch als so genannter Verwerter der Abgabenpflicht, ohne davon zu wissen. Die Folgen einer Prüfung und der damit verbundenen etwaigen Nachzahlung kann im Extremfall existenzgefährdend für das Unternehmen sein. Unternehmen und Agenturen, die sich ihrer Abgabenpflicht bewusst sind, können durch eine geeignete Kalkulation und der Bildung von Rückstellungen unliebsame Überraschungen vermeiden.