Die Bundesregierung hat vergangene Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts beschlossen. Mit dieser grundlegenden Reform soll das geltende Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten, es bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Ziel ist laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine zeitgerechte Anpassung an die Erfordernisse des aktuellen Wirtschaftslebens.
Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz will die Koalitionsregierung eine europafeste Regelung für nichtanwaltliche Rechtsdienstleistungen schaffen. Dabei soll einerseits der Kernbereich der rechtlichen Beratung und Vertretung Rechtsanwälten vorbehalten bleiben. Andererseits sollen Tätigkeiten, bei denen Rechtsdienstleistungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, nicht zugunsten der Anwaltschaft monopolisiert bleiben. Da auch nach Ansicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Wirtschaftsleben keine geschäftliche Tätigkeit ohne rechtliche Auswirkungen ist, sollen Rechtsdienstleistungen, die lediglich Nebenleistungen darstellen, für alle unternehmerisch tätigen Personen zulässig sein.
Darüber hinaus soll künftig die unentgeltliche Rechtsberatung zulässig sein. "Das rigide Verbot der altruistischen Rechtsberatung ist weder verfassungsrechtlich noch gesellschaftlich akzeptabel. Wir wollen das bürgerschaftliche Engagement fördern und deshalb Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Betätigung stehen, insgesamt freigeben. Auch bei der altruistischen Rechtsberatung müssen aber Mindeststandards gelten, die die Beratenen vor unqualifiziertem Rat schützen. Deshalb müssen alle Personen und Organisationen, die außerhalb des Familien- und Freundeskreises unentgeltlichen Rechtsrat anbieten, entweder selbst Volljuristen sein oder eine qualifizierte juristische Anleitung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherstellen", informierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Ausführliche Erläuterungen zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz bietet die Website des Bundesministeriums der Justiz. (BMJ/ml)