Große Betriebe nutzen häufiger Systeme der Gewinn- und Kapitalbeteiligung als kleine. Während acht Prozent der Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten Gewinnbeteiligungsmodelle haben, beteiligt jeder dritte Großbetrieb mit 500 und mehr Beschäftigten seine Mitarbeiter oder einen Teil seiner Mitarbeiter am Gewinn, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dabei haben In Deutschland ansässige Betriebe in ausländischem Besitz häufiger Mitarbeiterbeteiligungssysteme als Betriebe in deutschem Eigentum.
Dies gilt für alle Betriebsgrößen. "Insofern wirkt sich die stärkere Verbreitung von Systemen der Mitarbeiterbeteiligung in anderen Ländern auch auf Betriebe in ausländischem Besitz in Deutschland aus", schreiben die Autoren der IAB-Studie. In Frankreich haben gesetzliche Verpflichtungen, in Großbritannien steuerliche Anreize zu einer größeren Verbreitung von Systemen der Mitarbeiterbeteiligung geführt.
Insgesamt gilt: Neun Prozent der Betriebe beteiligen zumindest Teile ihrer Belegschaft am Gewinn. Zwei Prozent der Betriebe haben Kapitalbeteiligungsmodelle, ein Prozent beide Beteiligungsformen zugleich. Verglichen mit anderen europäischen Ländern liegt Deutschland damit im Mittelfeld.
Deutliche Unterschiede gibt es auch zwischen den Branchen. Am häufigsten ist Gewinnbeteiligung bei Kreditinstituten und bei Versicherungen zu finden sowie bei Betrieben des Bergbaus, der Energie- und Wasserversorgung. Jeder vierte Betrieb dieser Branchen gibt an, zumindest einen Teil seiner Mitarbeiter am Gewinn zu beteiligen.
Neben Betriebsgröße und Branche haben die Nürnberger Arbeitsmarktforscher weitere Faktoren herausgearbeitet, die solche Betriebe auszeichnen:
- Je besser der Betrieb seine Ertragslage einschätzt, desto wahrscheinlicher ist, dass er Gewinnbeteiligungsmodelle einsetzt.
- Umgekehrt gibt es aber auch eine Reihe von Betrieben, bei denen mit Hilfe von Beteiligungssystemen saniert und umstrukturiert wurde.
In Deutschland hat sich in den letzten Jahren an der Verbreitung von Systemen der Gewinn- und Kapitalbeteiligung kaum etwas verändert. Das IAB sieht hier ungenutzte Potentiale: Durch Gewinn- und Kapitalbeteiligung würden die Betriebe Anreize für mehr Leistung schaffen. Zudem spreche eine Entlohnung in Abhängigkeit vom Gewinn oder Kapital häufig überdurchschnittlich produktive und begabte Bewerber an. Insbesondere bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern könnten sich Systeme der Gewinn- und Kapitalbeteiligung somit günstig auswirken. Angesichts der demographischen Entwicklung und des zu erwartenden Fachkräftemangels hätten Betriebe mit gewinnabhängiger und kapitalbasierter Entlohnung daher Wettbewerbsvorteile.
Die IAB-Studie zur Gewinn- und Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern steht im Internet kostenlos zum Download bereit. (idw/ml)