Einen massiven Einschnitt in das Patientenwahlrecht und in die Intimsphäre des Patienten sieht der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) durch die Regelungen zum Hilfsmittelbereich im Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform. So sollen nach dem Arbeitsentwurf nur noch Vertragspartner der Krankenkasse versorgungsberechtigt sein, die in der Regel durch Ausschreibungen ermittelt werden. Das träfe vor allem die mittelständisch geprägte Branche.
Künftig werde es für Patienten nicht mehr möglich sein, ohne Mehrkosten den regionalen Anbieter vor Ort für die Versorgung mit Hilfsmitteln vor Ort zu wählen. Um eine ortsnahe, qualitätsgesicherte und individuelle Versorgung der Patienten weiterhin sicherzustellen, fordert der BVMed:
- die uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Patientenwahlrechtes,
- eine Vielfalt qualifizierter Leistungserbringer und
- einen freien Vertragswettbewerb.
Die geplanten Regelungen beinhalten vor allem aber die Gefahr, dass die mittelständisch geprägte Struktur der Industrie- und Handelsunternehmen zerstört wird. Die regionalen Leistungsanbieter in der Hilfsmittelversorgung betreuen über 6 Millionen Patienten. Die Verweisung der Patienten an bestimmte Anbieter werde das wohnortnahe Versorgungsangebot vernichten, gerade hierauf sind jedoch die oft älteren und behinderten Menschen, die Hilfsmittel benötigen, angewiesen. (Deutsches Verbändeforum/ml)