Jetzt schaltet sich auch die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in die aktuelle Diskussion um die GEZ-Internet-Gebühren ein. Letzte Woche gab es dazu einen interessanten Fraktionsbeschluss, der unter anderem für größere Unternehmen teuer werden könnte.
In Zeiten, in denen Wissen und Information zunehmend als Ware behandelt würden, nehme die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft zu. Daher müsse er, um seinem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht zu werden, über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Deshalb fordern Bündnis 90/Die Grünen, beispielsweise die Beschränkung der Online-Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages aufzuheben. Denn die Gebühren seien zukünftig nur zu rechtfertigen, wenn die Anstalten das Angebot auch über neue Techniken verbreiten dürfen. Dem aktuellen Stand zufolge wird deshalb die ab Januar 2007 angestrebte Gebühr für internetfähige PCs als untauglich angesehen. Gründe dafür seien die derzeitigen technischen Empfangsmöglichkeiten wie auch das vorhandene Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender. Zudem würde die Orientierung an einzelnen Geräten der technischen Entwicklung nicht gerecht.
Bündnis 90/Die Grünen fordern deshalb die Umwandlung in eine allgemeine Mediengebühr. Diese solle sich nicht an einzelnen Gerätetypen orientieren, aber wie schon die GEZ-Gebühr, generell zum Tragen kommen. Dabei spiele es keine Rolle, ob überhaupt öffentlich-rechtlich gehört oder gesehen wird. Davon verspricht sich die Bundestagsfraktion eine Vereinfachung, da keine einzelnen Geräte mehr gemeldet werden müssen. Zudem sei die Mediengebühr ein übersichtlicher und einheitlicher Betrag und die GEZ hätte weniger Verwaltungsaufwand, da nicht mehr nach einzelnen Geräten berechnet und „gefahndet“ werden müsse.
Die geforderte Mediengebühr sei pro Haushalt beziehungsweise Unternehmen zu erheben. Bei kleineren Betrieben, die weniger als 17.500 Euro Umsatz erreichen, soll die Gebühr nur fällig werden, wenn noch nicht privat entrichtet wird. Für größere Unternehmen soll es eine Staffelung nach der Größe des Unternehmens geben. Über die Höhe der Mediengebühr und deren Staffelung ist dem Fraktionsbeschluss nichts zu entnehmen. Vielleicht aus gutem Grund, denn die Bundestagsfraktion kritisiert darin, dass sich am 8. Oktober 2004 die Ministerpräsidenten über den Vorschlag der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) hinweggesetzt und eine geringere Gebühr beschlossen haben. Zukünftig so soll es nach Bündnis 90/Die Grünen so sein, dass die KEF die Gebühr festlegt und dies dann gilt. Alleingänge der Ministerpräsidenten dürfe es nicht mehr geben (Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen).