Die EU-Kommission hat die deutsche Fördergebietskarte für den Zeitraum 2007 bis 2013 genehmigt. Darin ist festgelegt, welche Regionen nach den Beihilferegeln des EG-Vertrags für regionale Investitionsbeihilfen in Frage kommen und wie hoch die Beihilfe sein darf. Die bisherigen Fördergebietskarten verlieren zum 31.12.2006 ihre Gültigkeit.
Ohne Genehmigung dürfen in den EU-Mitgliedstaaten keine Regional- und Strukturfondsprogramme aufgelegt werden. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte am Mittwoch, Deutschland könne nun den allmählichen Übergang von seinem aktuellen Regionalbeihilfesystem zu einer Strategie der regionalen Entwicklung vorbereiten. Die neuen Leitlinien der EU-Kommission zielen darauf ab, die Regionalbeihilfen allmählich auf die bedürftigsten Regionen der EU-25 zu konzentrieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Weitere Informationen (in Englisch) stehen im Internet zur Verfügung. (EU-Kommission/ml)