Kurz vor der Markteinführung von Windows Vista hat Microsoft die Lizenzbedingungen bekannt gegeben. Für Privatkunden gäbe es im Vergleich zu Windows XP nur geringfügige Änderungen. Unternehmenskunden haben dagegen mit größeren Änderungen zu rechnen.
Kunden mit Enterprise- oder Volumenlizenzen benötigen Volume Activation 2.0 (VA 2.0) zur Aktivierung und Verwaltung der Lizenzen. Mit der Einführung von Windows Vista soll es zwei Typen von Volumenlizenzschlüsseln geben: Der Multiple Activation Key (MAK) aktiviere PCs über eine direkte Verbindung mit Microsoft-Servern. Dagegen sollen Unternehmen mit dem Key Management Service (KMS) ihre Computer selbst aktivieren können. Anschließend müssten sich die PCs zur Reaktivierung mindestens einmal alle sechs Monate mit dem internen Key Management Service in Verbindung setzen.
Die Lizenzbestimmungen von Windows Vista legen zudem für jede Edition die genauen Nutzungsrechte für die Verwendung innerhalb virtueller Hardwaresysteme fest. Sie berechtigen dazu, die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software innerhalb eines virtuellen Hardwaresystems zu verwenden. Dagegen wird es nicht erlaubt sein, eine Lizenz auf einem Gerät zu installieren und eine Kopie davon in einer virtuellen Maschine. Für jedes Gerät und für jede Installation wird eine eigene Lizenz nötig.
Windows-Lizenzen, die im Rahmen von Software Assurance erworben wurden, gewähren zudem das Recht auf die Windows Vista Enterprise Edition und damit das zusätzliche Nutzungsrecht, bis zu vier Kopien innerhalb virtueller Umgebungen zu verwenden. Allerdings seien nur die Versionen Windows Vista Business, Enterprise und Ultimate berechtigt, selbst als Gast-Betriebssystem eingesetzt zu werden.
Upgrades auf umfangreichere Windows-Vista-Editionen inklusive Lizenznachweis würden durch Windows Anytime Upgrade möglich sein. Dieses befände sich derzeit allerdings noch in der Entwicklung, weshalb noch keine Details zu Funktionen oder Fertigstellungstermin genannt werden (Quelle: Microsoft / rgn).