Rundfunkgebührenpflicht für PCs tritt in Kraft

Am 1. Januar 2007 tritt die neue Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs in Kraft. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin. Er fordert zugleich eine schnelle Neuregelung. Die Erhebung von Entgelten auf PCs, Laptops, UMTS-fähige Mobiltelefone und PDAs, die für die Betriebe oft unverzichtbare Arbeitsgeräte sind, aber im Regelfall nicht als Empfangsgeräte genutzt werden, müsse auf eine möglichst kurze Übergangszeit beschränkt bleiben.

Die Belastungen für die Unternehmen werde laut DIHK zwar nicht so hoch ausfallen wie anfangs befürchtet. Dennoch entstünden zusätzliche Kosten: Betriebe, die bislang kein herkömmliches Radio oder Fernsehgerät angemeldet und somit auch noch keine Rundfunkgebühr gezahlt haben, müssen künftig monatlich 5,52 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abführen. Dabei besteht nach Auskunft der Rundfunkanstalten die Pflicht zur selbstständigen Anmeldung.

Welche Geräte und Betriebe genau betroffen sind, ob man die Gebührenpflicht durch technische Vorkehrungen umgehen kann, für wie viele PCs je Betriebsgrundstück gezahlt werden muss, wie sich die Gebührenpflicht für Betriebe mit mehreren Standorten, für Telearbeiter oder Bürogemeinschaften gestaltet und viele weitere Einzelheiten erläutert der DIHK jetzt in einem aktualisierten Merkblatt. (na/ml)