Im Rahmen der De-Minimis-Verordnung wurden von der EU-Kommission vor kurzem Änderungen beschlossen, die mittelständischen Unternehmen entgegenkommen. So wurde der Höchstbetrag für beihilfefreie öffentliche Hilfen von 100.000 auf 200.000 Euro angehoben. De-Minimis-Beihilfen können außerdem mit anderen staatlichen Beihilfen unter Anrechnung auf die Förderhöchstsätze kumuliert werden.
Des weiteren gilt: Bürgschaften sind in Zukunft bis zur Höhe von 1,5 Millionen Euro mit der De-Minimis-Verordnung vereinbar. Den Mitgliedsstaaten wird für Beihilferegelungen die Möglichkeit eröffnet, der Kommission eine Berechnungsmethode anzuzeigen und von ihr genehmigen zu lassen, die im Ergebnis auch höhere Bürgschaftsbeträge zulässt, und die ursprünglich seitens der Kommission vorgesehene Eingrenzung der De-Minimis-Förderung auf Unternehmen in der KMU-Definition der Kommission ist fortgefallen.
Die Bundesregierung hatte in Abstimmung mit den Bundesländern die Kommission von einer Lösung überzeugt, die Wettbewerbsverzerrungen vermeidet und zugleich Nachteile für mittelständische Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung mildert. (BMWi/ml)