Durch das im Juli verkündete Investitionszulagengesetz 2007 wird die Förderung betrieblicher Investitionen in den neuen Bundesländern für die Jahre 2007 bis 2009 verlängert. Das soll den Aufschwung im Osten stabilisieren. Es gilt für das verarbeitende Gewerbe und bestimmte produktionsnahe Dienstleistungen, erstmals aber auch für das Beherbergungsgewerbe. Die Förderbedingungen wurden zudem an EU-rechtliche Regelungen angepasst. Unser Berliner Steuerexperte Karsten Schmidt erläutert, was sich am Investitionszulagengesetz ändert und warnt vor Förderlöchern. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Manfred Grund umreißt die politischen Aspekte. (ml)