Ein wohlbekanntes, aber auf den Nägeln brennendes Thema: Der Mittelstand hat eine zu dünne Eigenkapitaldecke. „Das Eigenkapital und die Innenfinanzierungsmöglichkeiten aus Gewinnen sind begrenzt. Fremdkapitalgeber wie z.B. Banken üben Zurückhaltung, gerade wenn die Eigenkapitaldecke des Unternehmens dünn ist“, so der Wirtschaftsanwalt Björn Katzorke von der Kanzlei Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen in Göttingen. In diesem Dilemma befinde sich ein großer Teil der mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Bei zu geringer Eigenkapitalquote gebe es aber keine Fremdmittel und ohne Fremdmittel kaum Möglichkeiten, aus eigener Kraft neues Eigenkapital zu generieren – ein Teufelskreis.
Dieser chronische Eigenkapitalmangel führt entsprechend der Erfahrung des Experten zu einem regelrechten Boom von Mezzanine-Kapital. „Viele Unternehmen wenden sich auch deshalb vermehrt dem Mezzanine-Kapital, insbesondere den Genussrechten und stillen Beteiligungen zu, da es die Vorteile des Fremdkapitals mit den Vorteilen des Eigenkapitals verbindet und bilanziell als Eigenkapital gilt“, erklärt Katzorke. Und was im Handelsbilanzrecht zum Eigenkapital zählt, muss nicht auch steuerrechtlich zwingend wie Eigenkapital behandelt werden. „Dank seiner flexiblen Ausgestaltungsmöglichkeiten kann Mezzanine-Kapital als bilanzielles Eigenkapital und Haftkapital im Rating gestaltet werden, obgleich Ausschüttungen darauf den Gewinn des Unternehmers als Ausgangsgröße für die Bemessung seiner Steuerschuld vermindern“, so Katzorke weiter. Ausschüttungen der Emittentin werden dann wie Zinszahlungen auf Bankkredite behandelt und können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. „Beim Anleger fallen die Erträge aus den Genussrechten je nach Ausgestaltung unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen“, ergänzt Katzorke.
Richtig ausgestaltet könne Mezzanine-Kapital für die Emittentin somit die Vorteile von haftendem, bilanziellem Eigenkapital mit denen von steuerlichem Fremdkapital als steuermindernder Aufwand verbinden. Für den Anleger bieten sich dabei die Chancen einer Gewinnbeteiligung deutlich über Kapitalmarktniveau. Wie gut diese Symbiose von Unternehmen und Anleger mittels Mezzanine-Kapital funktionieren kann, belege das Praxisbeispiel der TECE GmbH aus Emsdetten, die schon seit mehreren Jahren erfolgreich mit ihren Genussrechten am Markt ist und durchgängig über 10 % ausgeschüttet hat (Typ A). Insgesamt erweise sich Mezzanine-Kapital somit als eine – auch steuerlich – interessante Finanzierungsform für Unternehmer wie Anleger. (News4press/ml)