Für Versicherungsvermittler und -berater gelten ab dem 22. Mai 2007 neue Berufsregeln. Nach einem langwierigen Verfahren wurde heute das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts verkündet, das auf eine umfassende Reform des Berufs des Versicherungsvermittlers hinausläuft, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) betont. Eingefordert wurde die Änderung durch eine EU-Richtlinie von Brüssel (wir haben darüber berichtet).
Die wichtigsten Änderungen: Künftig dürfen grundsätzlich nur noch Vermittler gewerbsmäßig tätig werden, die in einem zentralen Online-Register verzeichnet sind. Zudem benötigen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter, die gewerblich Versicherungen vermitteln, in der Regel eine Erlaubnis. Betroffen sind auch alle Gewerbetreibenden, die neben ihrer Haupttätigkeit Versicherungen vermitteln (KfZ-Händler, Reisebüros etc.).
Um den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten, haben sich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) bereit erklärt, als Registrierungs- und Erlaubnisstelle zu fungieren. Zu den neuen Regeln für Versicherungsvermittler geben die IHKs vor Ort nähere Auskünfte. Der Gesetzestext ist per Download verfügbar. (na/ml)