Bei der Pendlerpauschale ändert sich zum Jahreswechsel eine ganze Menge. Die wichtigste Einschränkung: Strecken unter 20 Kilometer sind nicht mehr anrechenbar. Ganz gegessen ist diese Änderung allerdings noch nicht, denn noch steht ein Verfahren an, um die Rechtmäßigkeit dieser Kürzung zu prüfen. Eine weitere schlechte Nachricht ist die Kürzung des Sparerfreibetrags. Er wird abgesenkt, und zwar auf 750 Euro für Alleinstehende und 1500 Euro für Verheiratete. Diese und weitere Änderungen erläutert in unserem Podcast-Beitrag Diplom-Finanzwirt Karsten Schmidt aus Berlin. (ml)